Periodische
Brückenkontrollen -
Was ist laut Landesdekret erforderlich:
Laut
Dekret des Landeshauptmanns vom 28. November 2011, Nr. 41
sind bei allen
Straßenbrücken in Südtirol periodische
Überprüfungen erforderlich.
Diese sind abhängig von folgenden Parametern:
Welche
Spannweite (größte) hat die
Brücke? (Lichte Weite bei Brücken ohne
Lager)
Wann ist die letzte Sichtkontrolle erfolgt?
Wann ist die letzte Belastungsprobe erfolgt? (Nur bei
Brücken >6,0m Spannweite erforderlich)
Wann ist die letzte Abnahme erfolgt?
Zusatzinfo: Bezeichnung der Brücke?
Zusatzinfo: GPS-Koordinaten der Brücke?
Zusatzinfo:Typologie der Brücke
Zusatzinfo: Gesamtlänge der Brücke [m]?
Zusatzinfo: Spannweite der Brücke [m]? Bei mehren
Feldern alle Felder auflisten.
Zusatzinfo: Lichte Weite der Brücke [m]? Bei mehren
Feldern alle Felder auflisten.
Kopiere anschließend die berechneten Daten in eine
Excel-Tabelle (Markieren/Kopiern/Einfügen).
Letzte Aktualisierung am 20.01.2018, vorraussichtlich aktuell
bis 31.12.2018. Alle Angaben ohne Gewähr.