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Periodische Brückenkontrollen - Was ist laut Landesdekret erforderlich:

Laut Dekret des Landeshauptmanns vom 28. November 2011, Nr. 41  sind bei allen Straßenbrücken in Südtirol periodische Überprüfungen erforderlich.
Diese sind abhängig von folgenden Parametern:

Welche Spannweite (größte) hat die Brücke? (Lichte Weite bei Brücken ohne Lager)

Wann ist die letzte Sichtkontrolle erfolgt?

Wann ist die letzte Belastungsprobe erfolgt? (Nur bei Brücken >6,0m Spannweite erforderlich)

Wann ist die letzte Abnahme erfolgt?



Zusatzinfo: Bezeichnung der Brücke?

Zusatzinfo: GPS-Koordinaten der Brücke?

Zusatzinfo:Typologie der Brücke

Zusatzinfo: Gesamtlänge der Brücke [m]?

Zusatzinfo: Spannweite der Brücke [m]? Bei mehren Feldern alle Felder auflisten.

Zusatzinfo: Lichte Weite der Brücke [m]? Bei mehren Feldern alle Felder auflisten.


Kopiere anschließend die berechneten Daten in eine Excel-Tabelle (Markieren/Kopiern/Einfügen).

Letzte Aktualisierung am 20.01.2018, vorraussichtlich aktuell bis 31.12.2018. Alle Angaben ohne Gewähr.